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Hinweis: Sollten Sie diese Seite mittels einer Suchmaschine aufgesucht haben, bedenken Sie bitte dass Ihre all Ihre Daten sowie Eingaben gespeichert und evtl. gebraucht werden können. Das Internet lässt Sie nicht allein. |
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Als Vermittler von Pauschalreisen und Linienflugtickets, haben wir uns auf den Bereich Asien spezialisiert, können jedoch auch auf anderen Tarife weltweit zugreifen. Damit Sie Ihre Erholung,oder Ihre Abenteuerreise nicht zu teuer erkaufen, bieten wir Ihnen unseren Service an : Die Suche nach dem besten Preis-/ Leistungsverhältnis. Wichtige Hinheise zur Abwicklung finden Sie hier. |
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Pauschalreise, Nur Flug, oder beides gemischt als Bausteinpackage, jeder Reisende hat individuell seine persönliche Vorliebe für die Gestaltung der Reise. Vor- und Nachteile gibt es überall und so können wir Ihnen einige Tipps bzgl. der besten Angebote weitergeben.Viele Tarife aller namhaften Fluggesellschaften stehen uns zur Verfügung. Des weiteren haben wir für die Jugendlichen und Studenten alle Tarife von STA Travel z.T. für bis zu 29- jährige Passagiere. Hinzu kommen noch etliche oneway Tarife, falls Sie mal länger bleiben wollen, sowie ethnic Tarife für im Reiseland geborene Personen und deren Ehepartner. Über unsere zuverlässigen Partner können wir Zahlungen mittels Kreditkarte organisieren, so dass auch kurzfristige Abflüge möglich sind. Tickethinterlegungen sind seit dem 01.06.08 nicht mehr erforderlich. Alle namhaften Reiseveranstalter führen wir im Programm genauso wie Mietwagenfirmen und mehrere Hotelanbieter. Um Ihre Reisesicherheit kümmert sich vom ersten Buchungstag bis zur Rückreise aus Ihrem Urlaub unser Versicherungspartner, der mit verschiedenen Versicherungsleistungen zu fairen Tarifen für Ihre sorglose Entspannung beitragen kann. Es gibt aber auch einige Regeln, die Sie als Reisender zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten sollten, denn in der realen Welt gibt es Elemente, die Ihren und unser aller Frieden stören wollen. Aktuelle Nachrichten bei HEUTE.de oder TAGESSCHAU.de
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Als Pauschalreiseanbieter haben wir die meisten Deutschen Veranstalter im Programm, allrounder wie TUI , Der Tour , Thomas Cook, FTI, Meiers Weltreisen oder Spezialisten wie AIDA, Gebeco, STA Travel u.w. Angebote und Schnäppchen finden Sie auch bei Kurzfristangeboten oder Last Minute. Viele Veranstalter bieten jedoch Frühbuchern ebefalls Ermäßigungen an. Bei allen Anfragen bieten wir Ihnen unsere Hauspreise an. Wir empfehlen Ihnen jedoch vorab schon mal in dem entsprechenden Katalog zu blättern, damit Sie eine Überblick der einzelnen Anlagen sowie auch der verschiedenen Reise- und Geschäftsbedingungen einsehen können. |
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Nur Flug: EU Schwarze Liste Hiebei unterscheiden wir zunächst zwischen Linienflug und Charter - oder Ferienflug. Die Lienienfluggesellschaften fliegen zwischen zwei Zielen zu den in Ihren Flugplänen festgelegten Zeiten, ob Sie nun mitflliegen oder nicht, das Flugzeug startet auf jeden Fall, und dass meist auch pünktlich. Es gibt weltweit mehrere Hundert Fluggesellschaften mit einigen Milionen verschiedene Tarife. Um diese Tarifvielfalt zu ein weinig zu durchleuchten, unterscheiden wir : 1. Normale Tarife für Hin - und Rückflug 2. Normale Tarife nur für Hinflug oneway 3. Ethnic Tarife für Personen, die im Reiseland geboren wurden,sowie deren Ehepartner und Kinder 4. Jugend- und Studententarife, für Jugendliche bis 28 Jahre und Studenten mit ISIC unter 35 Jahren 5. Seniorentarife für Senioren , die 65 Jahre und älter sind 6. Partnertarife, die mit einer weiteren Person zu identischen Reisedaten zusammen vereisen möchten. die unter 1. - 6. aufgeführten Tarifen werden sowohl in der Economy class, wie auch z.T.in der business class angeboten. des weiteren gibt es Tarife in einer Zwischenklasse, z.B. business class Sitz und economy service. Es werden von verschiedenen Fluggesellschaften sogenannte Touroperator Tarife angeboten, die jedoch nur mit einem Landarangement verkauft werden dürfen. Hierbei lohnt es sich auf jeden Fall im Vorfeld über evtl. Hotelübernachtungen, oder Mietwagen nachzudenken.
Im Gegensatz zu Linienflügen sind die Charterflüge oft nur saisonbedingte Flugabwicklungen zu den Feriengebieten. Hierbei geht es meistens um Kurz oder Mittelstreckenflüge z.B. in die Mittelmeerregionen, Kanarische Inseln, oder vereinzelt auch zu anderen Kontinenten, wie USA Südafrika, Thailand und Mauritius. Der Übergang vom Linienverkehr zum Charterverkehr ist fließend und so mach eine Strecke wird in beiden Buchungskategorien angeboten. Bei Fragen zu Flugtarifen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per email zu Verfügung. |
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Wir bitten Sie Ihren Mietwagenwusch per email anzufragen. Gerne senden wir Ihnen ein Angebot. |
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Mit der Hanse Merkur Versicherungs AG Hamburg haben wir einen zuverlässigen Partner an Bord. Die Angebote von Reiserücktrittkosten- versicherung über Reisekrankenversicherung oder Komplettschutzpackete sind gut und günstig gestaffelt, so dass jeder Reisende sich in Ruhe auf das Wesentliche der Reise konzentrieren kann. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Vertfügung. Telefon Nr. Hanse Merkur Versicherungs AG in Hamburg : 040 4119 0 Selbstverständlich können die Versicherungen auch online abgeschlossen werden. |
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Flugstornoschutz Versicherung der Hanse Merkur für alle NurFlüge ab 14,- Euro pro Person weitere Tarife auf Anfrage. |
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Kreditkarten |
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Zahlungen mit Kreditkarten sind nur zum Teil möglich. Leider ist nicht jeder Tarif mit der Kreditkarte zahlbar, so dass wir Sie bitten im Einzelfall nachzufragen. Je nach Tarif oder gebuchtem Veranstalter fällt eine zusätzliche Gebühr für die Zahlung mit Kreditkarte an. Dafür benötigen wir eine schriftliche Einverständnisserklärung oder die Übermiittlung der Prüfziffern zur Abbuchung mittels Kreditkarte. |
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Information und Anmerkung zum elektronischen Zugticket: Der Flugtransport ist ab dem 01.Juni 2008 auf elektronische Tickets umgestellt worden. Es gibt nur noch ganz selten ein Papierticket, das dann von den Fluggesellschaften selbst ausgestellt wird. Für Tarife, die mit Zugfahrten zum Airport verbunden sind wird ebenfalls bei den meisten Fluggesellschaften eine e-Ticket inkludiert.. Auch das Bahnticket ( rail & fly ) wird als “Elektronisches Ticket” ausgestellt ,jedoch mit der Besonderheit, das es eine sogenannte Pick up Nummer enthält, die jeder Bahnreisende vor Reiseantritt an einem Automaten der DB am Bahnhof eingeben muss. Ab dem 02. August 2010 gibt es fuer jeden Passagier dann 2 pick up Nummern ( eine fuer die Hinfahrt zum Airport und eine zweite fuer die Rueckfahrt vom Airport ) Die genaue Prozedur ist auf den Internetseiten der Deutschen Bahn erklärt. Bitte beachten Sie folgendes : Durch die Eingabe einer Berechtigungsnummer am Tag der Abreise an einem DB Automaten wird erst ein Fahrtausweis auf Thermopapier gedruckt. Dieser Fahrtausweis ist nur gültig in Verbindung mit dem Reisepass ( Personalausweis ) ,und dem Beleg des elektronischen Flugtickets, der nun zwangsweise mitgeführt werden muss. Verliert der Reisende eines der genannten Dokumente, ist die Bahnfahrt nicht mehr erlaubt, sowie die bereits begonnene Fahrt unter Strafe nachzahlpflichtig. Ein Antrag auf Dokumentenverlust sowie die Beschaffung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Es sei nebenbei erwähnt, das der Kontrollbeleg der elektronischen Flugtickets bisher nur eine Art Kontrollfunktion hatte, also bei Verlust der Sitzplatzanspruch weiterhin erhalten blieb. Die genaue Vorgehensweise ist auf der Hompage der Deutschen Bahn nachzulesen. Die Eingabe der Pick up Nummer ist je nach Fluggesellschaft ab ca. 72 Stunden vor Abflug möglich !!! Bei sogenannten Gabelflügen werden ebenfalls 2 verschiedene Pick-up Nummern vergeben. Jeder Reisende erhält eigene Pick up Nummern. Doch Vorsicht ! Ist ein Bahnticket einmal ausgedruckt, kann eine kurzfristige komplette Stornierungsbearbeitung durch die Fluggesellschaften eingeschränkt oder stark verzögert werden, sowie zusätzliche Gebühren ( 50 - 100,- Euro ) anfallen. Bei ausgestellten Bahntickets geht die Fluggesellschaft von der Nutzung der Zugverbindung aus und berechnet zum Teil Zuschläge der Stornogebühr . Deshalb empfehlen wir die Fahrscheine erst bei Reiseantritt am Automaten der DB auszudrucken. Funktioniert der Fahrkartenautomat mal nicht, können die Fahrscheine gegen Vorlage der Pick up Nummern auch am Service Counter der DB ausgedruckt werden. pick up Number = DB Abholnummer
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Wichtige Information für alle USA Reisende, die bisher ohne VISA einreisen konnten. Ab Jannuar2009 Pflicht und ab Sep 2010 nur gegen Gebühr!!!! ESTA Website: https://esta.cbp.dhs.gov Für weitere Informationen über ESTA, Visa Waiver Program und US-Visa: http://germany.usembassy.gov Was ist ESTA?
· DHS wird zunächst keine ESTA Antragsgebühr verlangen, dies bedeutet es fallen zunächst keine Kosten an. · Nachdem ESTA Pflicht wird, werden Reisende ohne ESTA Genehmigung unter Umständen für den Flug in die USA nicht zugelassen. Was muss ein Reisender tun, wenn sie/er abgelehnt wird? Flugtickets nach , ab, oder via Nordamerkia werden unsererseits bis auf weiteres nicht mehr angeboten ! |
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. lokale Besucher bitten wir um vorherige Terminabsprache per email erreichen Sie uns Mo - Fr unter grossemauerreisen@t-online.de per Telefax erreichen Sie uns unter 0203 55 33 99 |
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Beim Kauf eines Linienflugtickets hat die IATA nachfolgend aufgeführte Transport und Beförderungsbedingungen formuliert : |
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CONDITIONS OF CONTRACT AND OTHER IMPORTANT NOTICES Dieses Ticket ist nicht gültig und wird nicht für eine Beförderung akzeptiert, sofern nicht bei der ausstellenden Fluggesellschaft oder deren autorisierten Agenten gekauft.
Hinweis Bei einer Reise mit einem endgültigen Bestimmungsort oder einer Zwischenlandung in einem anderen Land als dem Abgangsland, kann die Beförderung des Fluggastes dem Warschauer Abkommen unterliegen, das in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck beschränkt. Siehe auch “MITTEILUNG AN INTERNATIONAL REISENDE FLUGGÄSTE ÜBER HAFTUNGSBEGRENZUNG” und “HINWEIS AUF HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR GEPÄCK”. ( am Textende )
Vertragsbedingungen 1. Im Sinne dieses Vertrages bedeutet “Flugschein” dieser “Flugschein und Gepäckabschnitt”, oder dieser “Reiseplan/Empfangsbescheinigung”, anwendbar im Falle eines elektronischen Flugscheins, in welchem diese Bedingungen und Hinweise enthalten sind. Unter “Luftfrachtführer” verstehen sich alle Luftfrachtführer, die den Fluggast oder sein Gepäck aufgrund dieses Flugscheins befördern oder sich hierzu verpflichten oder die sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung erbringen. “Elektronischer Flugschein” bedeutet der “Reiseplan/Empfangsbescheinigung”, ausgestellt durch den oder im Namen des Luftfrachtführers, der “elektronische Coupon” und, falls anwendbar, das “Einsteigedokument”. “Warschauer Abkommen” meint das “Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr”, gezeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929, oder das Abkommen in der Fassung von Den Haag, gezeichnet am 28. September 1955, je nachdem, welches zur Anwendung kommt.
2. Die Beförderung aufgrund dieses Flugscheines unterliegt der Haftungsordnung des Warschauer Abkommens, es sei denn, dass diese Beförderung keine “internationale Beförderung” im Sinne des Abkommens ist.
3. Im Übrigen unterliegen Beförderungen und sonstige Dienstleistungen des Luftfrachtführers: (i) den in diesem Flugschein enthaltenen Bedingungen, (ii) den anwendbaren Tarifen, (iii) den Beförderungsbedingungen und sonstigen Bestimmungen des Luftfrachtführers, die Bestandteile dieses Vertrages sind (und auf Wunsch in den Büros des Luftfrachtführers eingesehen werden können); auf Beförderung von/nach Orten in den USA oder Kanada finden die dort geltenden Tarife Anwendung.
4. Der Name des Luftfrachtführers kann im Flugschein abgekürzt werden; vollständiger und abgekürzter Name des Luftfrachtführers ist aus den Tarifen, Beförderungsbedingungen, sonstigen Bestimmungen oder Flugplänen des Luftfrachtführers ersichtlich. Als Anschrift des Luftfrachtführers gilt der Abflughafen, der im Flugschein neben dem ersten abgekürzten Namen des Luftfrachtführers angegeben ist. Als vereinbarte Zwischenlandepunkte gelten solche, die in diesem Flugschein oder in den Flugplänen des Luftfrachtführers als planmäßige Zwischenlandepunkte auf der jeweiligen Strecke angegeben sind. Aufgrund dieses Flugscheines von mehreren aufeinander folgenden Luftfrachtführern auszuführende Beförderungen gelten als eine Beförderung.
5. Der Luftfrachtführer, der einen Flugschein zur Beförderung auf Diensten eines anderen Luftfrachtführers ausstellt, handelt insoweit nur als dessen Agent.
6. Ausschluss oder Beschränkungen der Haftung des Luftfrachtführers gelten sinngemäß auch zugunsten der Agenten, Angestellten und Bevollmächtigten des Luftfrachtführers, ferner zugunsten jeder Person, deren Flugzeug vom Luftfrachtführer zur Beförderung benutzt wird, einschließlich deren Agenten, Angestellten und Bevollmächtigten.
7. Zur Beförderung aufgegebenes Gepäck wird dem Flugscheininhaber ausgeliefert. Gepäckschäden bei internationalen Beförderungen sind dem Luftfrachtführer schriftlich anzuzeigen, und zwar unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jedenfalls aber spätestens 7 Tage nach Erhalt, bei Verspätung 21 Tage nach Andienung des Gepäcks; für Gepäckschäden bei anderen Beförderungen gelten insoweit die entsprechenden Bestimmungen in Tarifen und Beförderungsbedingungen.
8. Dieser Flugschein ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig, sofern in ihm oder in den Tarifen. Beförderungsbedingungen oder sonstigen Bestimmungen des Luftfrachtführers nicht anderes bestimmt ist. Der Flugpreis unterliegt etwaigen sich von Beförderungsbeginn ergebenden Änderungen. Der Luftfrachtführer kann die Beförderung verweigern, wenn der anwendbare Flugpreis nicht entrichtet worden ist.
9. Der Luftfrachtführer ist nach besten Kräften bemüht, Fluggast und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Die in Flugplänen oder anderswo genannten Zeiten sind nicht garantiert und stellen keinen Bestandteil dieses Vertrages. Der Luftfrachtführer behält es sich vor, auf alternative Luftverkehrsgesellschaften oder Fluggeräte auszuweichen und, sofern erforderlich, im Flugschein genannte Zielorte entfallen zu lassen oder zu ändern. Die Änderung von Flugplänen ist vorbehaltlich. Der Luftfrachtführer übernimmt keine Verantwortung für die Gewährleistungen von Anschlussverbindungen.
10. Der Fluggast muss selbst behördlich festgelegte Reiseformalitäten erfüllen, erforderliche Ausreise-, Einreise und sonstige Dokumente vorweisen sowie auf dem Flughafen zu der vom Luftfrachtführer bestimmten Zeit oder, wenn keine Zeit bestimmt ist, frühzeitig genug zu seiner Abfertigung zum Flug eintreffen.
11. Kein Agent, Angestellter oder Bevollmächtigter des Luftfrachtführers ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben. DIE LUFTVERKEHRSGESELLSCHAFT BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, JEGLICHER PERSON DEN TRANSPORT ZU VERWEIGERN, DIE EINEN FLUGSCHEIN UNTER VERLETZUNG ANWENDBAREN RECHTS ODER DER TARIFE, BESTIMMUNGEN ODER REGULARIEN DER LUFTVERKEHRSGESELLSCHAFT ERWORBEN HAT.
MITTEILUNG AN INTERNATIONAL REISENDE FLUGGÄSTE ÜBER HAFTUNGSBEGRENZUNG Fluggäste, die ihre Flugreise in einem anderen Land als dem Land des Reiseantritts beenden oder unterbrechen, werden darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Warschauer Abkommens auf die gesamte Flugreise einschließlich einer Flugstrecke gänzlich innerhalb des Reiseantrittslandes oder des Bestimmungslandes Anwendung finden können. Für Fluggäste, die eine Flugreise nach oder von den USA unternehmen oder deren Flugreise eine planmäßige Unterbrechung oder Zwischenlandung in den USA aufweist, sehen das Abkommen und weitere Sondervereinbarungen, die Bestandteil der anwendbaren Tarifbestimmungen sind, vor, dass die Haftung der Luftverkehrsgesellschaft die diesen Flugschein ausgestellt hat und bestimmter anderer Luftverkehrsgesellschaften, die diesen Sondervereinbarungen unterliegen, für Tod oder Körperverletzung der Fluggäste in den meisten Fällen auf nachgewiesene Schäden, maximal jedoch auf US$ 75.000 pro Fluggast begrenzt ist, und dass die Haftung bis zu diesem Limit auch ohne Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers gilt. Für Fluggäste, die mit einer Luftverkehrsgesellschaft reisen, die diesen Sondervereinbarungen nicht unterliegt, oder Fluggäste, die nicht nach oder von den USA reisen oder deren Flugreise eine planmäßige Unterbrechung oder Zwischenlandung in den USA nicht aufweist, ist die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung der Fluggäste in den meisten Fällen begrenzt auf etwa US$ 10.000 oder auf US$ 20.000. Die Namen der Luftverkehrsgesellschaften, die den Sondervereinbarungen unterliegen, können auf Wunsch bei allen Flugscheinbüros dieser Luftverkehrsgesellschaften erfragt werden. Zusätzliche Deckung kann durch den Abschluss einer privaten Versicherung erreicht werden. Derartiger Versicherungsschutz wird nicht berührt von der Haftungsbegrenzung des Luftfrachtführers im Rahmen des Warschauer Abkommens oder der genannten Sondervereinbarungen. Wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an Ihre Luftverkehrsgesellschaft oder Versicherungsgesellschaft.
Anmerkung: Das obige Limit von US$ 75.000 schließt Kosten der Rechtsverfolgung ein; falls ein Anspruch in einem Land erhoben wird, in dem Kosten der Rechtsverfolgung gesondert zuerkannt werden, beträgt das Limit US$ 58.000 ohne Einschluss der Kosten der Rechtsverfolgung. HINWEIS AUF HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR GEPÄCK Die Haftung bei Verlust, verspäteter Auslieferung oder Beschädigung von Gepäck ist beschränkt, es sei denn, dass vor Aufgabe ein höherer Wert deklariert und Zuschläge bezahlt worden sind. In den meisten Fällen einer internationalen Beförderung (einschließlich innerstaatlicher Teilstrecken einer internationalen Beförderung) bis zu US$ 9,07 pro amerikanischem Pfund (US$ 20,00 pro Kilogramm) für aufgegebenes Gepäck und bis zu US$ 400,00 für nicht aufgegebenes Gepäck je Fluggast. Im Falle der Beförderung ausschließlich zwischen Punkten in den USA darf die Haftungshöchstgrenze für Gepäck US$ 2.500,00 pro Fluggast nicht unterschreiten. Für bestimmte Gegenstände kann kein höherer Wert deklariert werden. Einige Fluggesellschaften übernehmen keine Haftung für zerbrechliche, wertvolle oder verderbliche Gegenstände. Weitere Auskünfte erteilt die Luftverkehrsgesellschaft.
CONDITIONS OF CONTRACT AND OTHER IMPORTANT NOTICES HINWEIS AUF BEHÖRDLICH ERHOBENE STEUERN, GEBÜHREN UND ZUSCHLÄGE Der Gesamtpreis dieses Flugscheins kann Steuern, Gebühren und Zuschläge enthalten, die aufgrund von Regierungsauflagen für Flugreisen erhoben werden müssen. Diese Steuern, Gebühren und Zuschläge können einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten der Flugreise betragen. Sie sind entweder im Flugpreis eingeschlossen oder gesondert in den mit “TAX/FEE/CHARGE” bezeichneten Rubriken dieses Flugscheins ausgewiesen. Es ist ferner möglich, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge, die noch nicht kassiert wurden, unmittelbar von Ihnen entrichtet werden müssen.
WEGEN ÜBERBUCHUNG ABGELEHNTE BEFÖRDERUNG In den Ländern, wo es Regulierungen zur Kompensation für eine abgelehnte Beförderung gibt, haben Fluggesellschaften eigene Kompensationsregelungen für Passagiere, die trotz bestätigter Reservierung wegen Überbuchung und Nichtverfügbarkeit von Sitzplätzen den Flug nicht antreten können. Genaue Informationen sind in den Büros der Fluggesellschaften verfügbar. (Gilt nicht für Flugscheine, die in den Vereinigten Staaten von Amerika für einen Flug ab den Vereinigten Staaten verkauft wurden.)
CHECK-IN ZEITEN Die auf diesem Flugschein oder Reisedokument aufgeführten Zeiten, falls angegeben, sind die Abflugzeiten des Flugzeugs. Check-in Zeiten, wie von Ihrer Fluglinie oder in dem Flugplan Ihrer Fluglinie angegeben, sind die spätesten Zeiten zu denen ein Passagier für die Reise akzeptiert werden kann, um in der benötigten Zeit alle Formalitäten abschließen zu können. Für spät ankommende Passagiere können keine Flüge aufgehalten werden. Eine Verantwortung kann in diesen Fällen nicht akzeptiert werden.
Gepäck: Abgefertigtes Gepäck: Passagieren ist üblicherweise eine bestimmte Menge an kostenfreiem, abgefertigten Gepäck gestattet. Das Limit kann sich je nach Luftverkehrsgesellschaft, Klasse und/oder Route unterscheiden. Zusätzliche Gebühren können auf Gepäck über dem erlaubten Limit erhoben werden. Bordgepäck: Passagieren ist üblicherweise eine bestimmte Menge an kostenfreiem Bordgepäck gestattet. Das Limit kann sich je nach Luftverkehrsgesellschaft, Klasse, Route und/oder Flugzeugtyp unterscheiden. Es wird empfohlen, das Bordgepäck auf ein Minimum zu reduzieren. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder Ihre Luftverkehrsgesellschaft. Außerdem erhalten Sie Informationen auf http://www.iata.org/bags oder durch Links zu Webseiten von Luftverkehrsgesellschaften.
GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE IM GEPÄCK Aus Sicherheitsgründen dürfen gefährliche Artikel weder im aufgegebenen Reise- oder Handgepäck enthalten sein. Verbotene Artikel sind, beschränken sich jedoch nicht ausschließlich auf, komprimierte Gase, ätzende Stoffe, Explosivstoffe, entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe, radioaktive Materialien, Oxidationsmittel, Gifte, infektiöse Substanzen und Aktentaschen mit eingebauten Alarmvorrichtungen.
CONDITIONS OF CONTRACT AND OTHER IMPORTANT NOTICES HINWEIS ZUR HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Eine Reise kann dem Montrealer Übereinkommen oder dem Warschauer Abkommen unterliegen. Diese regeln die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod und körperlicher Verletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken sowie bei der verspäteten Auslieferung von Gepäckstücken und können die Haftung beschränken.
Bei Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen:
1. Der Höhe nach unbegrenzte Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder körperlicher Verletzung; 2. Bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung oder verspäteter Auslieferung von Reisegepäck, in den meisten Fällen 1.000 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 1.200; US $1.470) pro Fluggast. 3. Bei Schäden aufgrund von Verspätungen, in den meisten Fällen 4.150 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 5.000; US $6.000) pro Fluggast. Die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Rates der Europäischen Union regelt die Haftung von in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr. Auch zahlreiche Luftfahrtunternehmen außerhalb der Europäischen Union unterwerfen sich dem Montrealer Übereinkommen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Reisegepäck.
Bei Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen: 1. Bei Anwendbarkeit des Haager Protokolls: Bei Tod oder körperlicher Verletzung der beförderten Personen Haftungsbegrenzung auf Schäden bis zu einer Höhe von 16.600 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 20.000; US $20.000) oder bei ausschließlicher Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens bis zu einer Höhe von 8.300 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 10.000; US $10.000). Viele Luftfahrtunternehmen haben freiwillig auf diese Beschränkungen in deren Gesamtheit verzichtet; für Reisen zu oder von Orten in den USA oder bei einer vorgesehenen Zwischenlandung in den USA sehen die in den USA geltenden Bestimmungen eine Mindestbeschränkung der Haftung auf US $75.000 vor. 2. Bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenen Gepäckstücken oder bei verspäteter Auslieferung von aufgegebenen Gepäckstücken ist die Haftung beschränkt auf Schäden bis zu einer Höhe von 17 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 20; US $20) pro kg; bei nicht aufgegebenem Gepäck ist die Haftung beschränkt auf Schäden bis zu einer Höhe von 332 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 400; US $400). 3. Der Luftfrachtführer haftet auch für Schäden, die auf Verspätungen zurückzuführen sind. Weitere Informationen zu den auf eine Reise anwendbaren Haftungsbeschränkungen sind über den Luftfrachtführer erhältlich. Werden für die Beförderung mehrere Luftfrachtführer in Anspruch genommen, so sind die Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers anwendbar, der für den jeweiligen Teil der Beförderung verantwortlich ist, auf dem der Haftungsanspruch entsteht. Unabhängig davon, welches Abkommen auf eine Reise anwendbar ist: Gibt der Fluggast zum Zeitpunkt der Abfertigung (Check-in) eine Erklärung über den Wert eines Gepäckstücks ab und zahlt eine entsprechende zusätzliche Gebühr, kann sich die Haftungsgrenze für verlorene, beschädigte oder verspätet ausgelieferte Gepäckstücke entsprechend erhöhen. Liegt aber der Wert des Gepäcks über dem anwendbaren Haftungshöchstbetrag, wird vor Antritt der Reise der Abschluss einer entsprechenden Versicherung für über diesen Betrag hinausgehende Schäden empfohlen.
Fristen für Rechtsansprüche und Klagen: Gerichtliche Schadenersatzklagen sind binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ankunft des Flugzeugs oder ab dem Datum der ursprünglich geplanten Ankunft des Flugzeugs zu erheben. Gepäckausgabe: Schäden sind binnen 7 Tagen nach Erhalt des aufgegebenen Gepäcks schriftlich dem Luftfrachtführer anzuzeigen; bei der verspäteten Auslieferung von Gepäck ist die Anzeige binnen 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks zu erstatten.
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Die jeweiligen Geschäfts - und Vertragsbedingungen entnehmen Sie bitte im Buchungsfall der zugesandten Rechnung. Im allgemeinen zählt nur der Eigentumsvorbehalt, d.h. solange die Reiseunterlagen nicht vollständig bezahlt sind ( Geld auf Konto von Grosse Mauer Reisen) bleiben die Reiseunterlagen in unserem Besitz bzw. unser Eigentum, auch dann wenn Sie bereits im Besitz der Unterlagen sind. Für die Vermittlung von Reiseleistungen jeglicher Art, tritt Grosse Mauer Reisen Duisburg als Vermittler auf. Grundsätzlich findet bei allen Vertragsfällen das BGB ( Bürgerliche Gesetzbuch ) der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bei touristischen - und Pauschaleise-Vermittlungen gelten die AGBn der jeweiligen vermittelten Reise-Veranstalter, die Sie im Buchungsfall bei uns anfordern können oder bei dem jeweiligen Veranstalter abrufen bzw. einsehen können. Wir gehen bei Buchung von Ihrer Kenntnis der jeweiligen AGBn aus. Bei Vermittlung von Linienflügen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung,(d.h. nach vollständiger Bezahlung und Eingang des Reisepreises bei Grosse Mauer Reisen ) zustande kommt. Unsere Bestätigung an Sie als Auftraggeber und/oder Reisender ist lediglich die Bestätigung der Anmeldung auf den gebuchten Sitzplatz im Flugzeug via Coputerreservierungssystem der jeweiligen Fluggesellschaft unter der Voraussetzung der Einhaltung aller in den Tarifregeln genannten Bedingungen einschließlich des Zahlungstermins. Verspätete Zahlungen oder Nichtzahlungen führen automatisch zum Verlust des Anspruchs auf die Sitzplatzanmeldung bei den Leistungsträgern. Unser Anspruch auf Aufwandsentschädigung bleibt davon ausgenommen. Nachträgliche Änderungen Ihrerseits, wie z. B. Umbuchungen, Unterlagenversand statt -abholung, kurzfristige Hinterlegung, Zahlungsarten ( Kreditkarte, Auslandszahlungen ect.) werden nach den Aufwandsentschädigungsregelungen im BGB berechnet Alle Reiseunterlagen bleiben bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum von Grosse Mauer Reisen bzw. den Veranstaltern sowie den gebuchten Fluggesellschaften, auch dann, wenn sich die Reiseunterlagen bereits in Ihrem Besitz befinden. Umbuchungen nach Ticketausstellung sind i. d. R. nicht möglich und in Ausnahmefällen mit z. T. hohen Kosten verbunden. Unsere Vermittlung ist mit der Buchungstätigkeit , der Abwicklung der Bezahlung sowie der Ausstellung und zur Verfügungstellung der Reiseunterlagen abgeschlossen. Ausser einer Stornierung nach Ticketausstellung,( jedoch spätestens 24 Stunden vor Abflug) sind alle weitergehenden Anfragen und / oder Zusatzwünsche direkt mit dem Leistungsträger / Veranstalter abzusprechen. Hierbei empfehlen wir Ihnen die Schriftform. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften z. T. sehr unterschiedliche Kulanzverhalten aufweisen. Bei Reklamationen, die aus dem Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und dem Leistungsträger / Veranstalter / Fluggesellschaft entstehen oder entstanden sind, haben Sie sich direkt an den jeweiligen Veranstalter / Leistungsträger / die Fluggesellschaften zu wenden wobei in diesen Fällen von Grosse Mauer Reisen die jeweilige Kontaktanschrift bzw. Telefon- Telefaxnummer, sowie die interne Buchungsnummer / Filekey , soweit vorhanden , zur Verfügung gestellt wird. Bei Nachträglichen Änderungen, die Ihren Reiseablauf beeinträchtigen, gelten die aktuellen Verordnungen und Regelungen / Erlasse der Europäischen Union sowie die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland
Bei Ansprüchen gegen Grosse Mauer Reisen ist der Gerichtsstand Duisburg, soweit gesetzlich zulässig. GROSSE MAUER REISEN Fen Lin & D. Leonhard Lesniewski GbR, Liliencronstr 1 , D - 47057 Duisburg, Tel.: 0203 / 55 88 11, 0203 55 88 66 Fax:0203 / 55 33 99 Steuernr.: 10957344598 email grossemauerreisen@t-online.de Stand : 02.03.2006 zur schwarzen Liste der EU ( Fluggesellschaften denen das Lande- und Überflugrecht im Gebiet der EU entzogen wurden )
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